Der Hundesportverein Giebelstadt e.V. heißt seine Mitglieder, Teilnehmer und interessierte Gäste herzlich Willkommen. Wir fördern die artgerechte Ausbildung und die aktive Freizeitgestaltung mit Hunden. Um ein reibungsloses Miteinander auf dem Vereinsgelände zu gewährleisten, bitten wir Folgendes zu beachten:


1. Grundsatz
Für alle Nutzer des Vereinsgeländes gelten die aktuelle Platzordnung, die aktuelle Erklärung und die Satzung des Hundesportvereins Giebelstadt e.V.
Wir sind ein ehrenamtlicher Hundesportverein mit dem Ziel, die Hunde sportlich auszulasten und sich sinnvoll mit ihnen zu beschäftigen. Regelmäßige, konsequente Trainingseinheiten durchzuführen und theoretisches Wissen in den Bereichen Hundeerziehung, -haltung und –wesen zu vermitteln, sehen wir als unsere Aufgaben an. Wenn Sie sich mit unseren Ideen identifizieren können und mit ihrem Hund artgerecht arbeiten möchten, dann sind Sie bei uns richtig.
Ist Ihr Hund allerdings nur schlecht sozialisiert oder ist die Teilnahme am Training mit großem Stress oder Gefahr für Sie als Team oder die restliche Gruppe verbunden, ist es für Sie vernünftiger ein individuelles Training zur Problemlösung bei einer kommerziellen Hundeschule wahrzunehmen.


2. Tierschutzgerechte Ausbildung
Die Regeln und Vorschriften des Tierschutzes sind bei der Ausbildung bindend. Jede unnötige Härte ist untersagt.


3. Allgemeine Sicherheitsvorsorge
Beim Betreten bzw. Verlassen des Vereinsgeländes ist das Tor ordnungsgemäß zu schließen.
Bei allen Hunden müssen eine  Schutzimpfung, sowie eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Eine Kopie des Impfpasses und der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist spätestens vor der zweiten Übungseinheit eigenverantwortlich einem Vorstandsmitglied vorzulegen.  
Auf dem Vereinsgelände gilt die allgemeine Leinenpflicht.
Nur mit Zustimmung des zuständigen Ausbildungswartes, Übungsleiters oder Assistenztrainers und nur zu Trainingszwecken dürfen die Hunde von der Leine gelassen werden.
Alle sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und insoweit auch zur Unterstützung des Übungsbetriebes verpflichtet.

4. Teilnahme:
Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur für Mitglieder, oder Nichtmitglieder zum Probetraining möglich.


5. Anweisungen
Den Anweisungen der Vorstandschaft ist Folge zu leisten (siehe auch Satzung und aktuelle Erklärung).
Dies gilt bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen.
Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen, Spaziergängen oder Unternehmungen.


6. Trainingsbetrieb:
Trainingsbetrieb hat immer Vorrang. In Absprache mit den Ausbildern ist eine Nutzung des Hundeplatzes außerhalb der Übungszeiten möglich.
Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Hunde auf dem Vereinsgelände während des laufenden Übungsbetriebes spielen oder frei umherlaufen zu lassen.
Insbesondere ist auf trainierende Hundeführer und dessen Hunde immer Rücksicht zu nehmen.
Die Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht auf dem Übungs- und Vereinsgelände bleiben.
Das Training findet ausschließlich im Beisein eines Ausbilders des Hundesportvereins Giebelstadt statt.
Die Ausbilder behalten sich vor, die jeweilige Übungseinheit aus triftigen Gründen abzusagen oder zu verschieben.
Läufige und trächtige Hündinnen dürfen auf dem Übungsplatz nur mit Zustimmung der Ausbilder mitgenommen bzw. trainiert werden.
Die Ausbilder übernehmen keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungsziels. Die Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Teilnehmers und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen.
Der Hundesportverein Giebelstadt e.V. weist darauf hin, dass die gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.


7. Trainingszeiten
Das Training  erfolgt zu den festgelegten Übungszeiten. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung  bzw. Verlängerung der Trainingszeit.


8. Platzhygiene
Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder Parasitenbefall dürfen nicht am Übungsbetrieb teilnehmen bzw. das Vereinsgelände betreten (siehe auch die aktuelle Erklärung).
Hundehalter sind für die Reinhaltung des Vereinsgeländes verantwortlich.
Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zum Lösen zu gewähren.
Verunreinigungen sind auf dem Vereinsgelände unverzüglich zu beseitigen.
Auf dem Übungsgelände ist das Rauchen verboten.
Das  Markieren der Hunde auf dem Vereinsgelände ist zu unterbinden.
Auf dem gesamten Vereinsgelände darf keine Hundepflege wie Kämmen (auch nicht mit den Händen) oder Bürsten durchgeführt werden. Dies gilt auch außerhalb des eigentlichen Vereinsgeländes.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass Futter, das zur Belohnung eingesetzt wird, nicht auf dem Übungsgelände verloren bzw. verstreut wird.


9. Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche haben deren Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht, außer die Kinder/Jugendliche befinden sich in einer Übungseinheit unter Aufsicht der Ausbilder.


10. Gäste, Besucher und Teilnehmer
Gäste und Besucher  betreten das Vereinsgelände auf eigene Gefahr. Gäste, die uns zum ersten Mal besuchen, melden sich vorab bei der Vorstandschaft.
Jeder Teilnehmer, der an Übungen teilnimmt oder als Zuschauer auf dem Vereinsgelände ist, hat sich so zu verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden. Dies gilt auch für mitgebrachte Gäste, Kinder und Jugendliche, die zu einem Teilnehmer gehören.


11. Verantwortung
Die Teilnahme an den Übungseinheiten, Stadtgänge, Spaziergänge und Unternehmungen erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Hundeführer haftet für die ihm selbst oder durch seinen Hund angerichteten Sach- und Personenschäden. Jeder Hundeführer ist allein und voll verantwortlich für sein Tun, auch wenn er auf Veranlassung der Ausbilder handelt.
Vor Beginn der ersten Trainingseinheit hat jeder Teilnehmer die aktuelle Erklärung (=Haftungsausschluss) auszufüllen und  zu unterschreiben.
Für persönliche Sachwerte der Mitglieder und Besucher wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt auch für Schäden an geparkten Fahrzeugen.
Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/ Besucher diese Platzordnung uneingeschränkt an.

12. Allgemeine Verhaltensregeln:
Das Führen eines Hundes unter Alkohol-, Tabletten- und Rauschmitteleinfluss ist untersagt.

Die Veröffentlichung von Fotografien/Videoaufnahmen/Personen in sozialen Netzwerken ist untersagt, außer man erhält die schriftliche Zustimmung der einzelnen Personen und der Vorstandschaft.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, das sämtliche Foto- und Videoaufzeichnungen, die der Hundesportverein Giebelstadt e.V. von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt, auf der Homepage veröffentlicht und zu Werbezwecken benutzt werden dürfen. Sollte der Teilnehmer nicht damit einverstanden sein, hat er dies dem Hundesportverein Giebelstadt e.V. schriftlich mitzuteilen.
Der Teilnehmer beachtet, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen der Übungseinheiten nur nach Rücksprache mit der Vorstandschaft erstellt werden dürfen. Ferner darf jegliches Audio-/Videomaterial  – sofern vorab genehmigt – nur für den privaten Gebrauch des Teilnehmers genutzt werden.
Wir bitten darum, dass vor dem Anfassen oder Füttern fremder Hunde der Besitzer um Erlaubnis gefragt wird.

13. Pfleglicher Umgang mit Vereinseigentum
Die Platzanlage mit dem dazu gehörigen Material soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten, daher sind alle gleichermaßen aufgerufen, verantwortungsvoll und pfleglich mit dem Vereinseigentum umzugehen.
Erkennbare Schäden an Trainingsgeräten und sonstigem Vereinseigentum sind unverzüglich der Vorstandschaft zu melden. Mutwillige Zerstörungen oder Beschädigungen verpflichten zum Schadensersatz.
Alle unsere Geräte sind ausschließlich für Hunde bestimmt, sie sind nicht als Turngeräte für Kinder geeignet. Ausnahmen regelt die Vorstandschaft.


14. Verstöße
Verstöße gegen die Platzordnung, sowie gegen Anordnungen der Vorstandschaft können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Die Vorstandschaft